Leistungen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit
Durch die gesetzliche Krankenversicherung sind 99,9 % der Bevölkerung für den Fall einer Erkrankung abgesichert. Sie haben Anspruch auf Krankenbehandlung, Anstaltspflege, Medikamente, Heilbehelfe (z. B. Bandagen oder Diabetiker:innenbedarf) und Hilfsmittel (z. B. Rollstühle oder Hörgeräte). Für einen Teil der Leistungen sind Selbstbehalte zu tragen.
Versicherte erhalten außerdem bei Vorliegen der Voraussetzungen Kranken- und Wochengeld.
Die wichtigsten Sozialleistungen in diesem Fall
Sozialtransferleistungen
- Krankenmitversicherung für Angehörige
- Krankengeld
- Wiedereingliederungsgeld
- Rehabilitationsgeld
- Rezeptgebührenbefreiung
- Befreiung vom Service-Entgelt
- Versehrtenrente (Unfallversicherung (UV))
- Witwen-, Witwer-, Waisen-, Eltern- und Geschwisterrente
- Weitere Leistungen der Unfallversicherung (UV)
- Pflegegeld
- Pflegekarenzgeld
- Pensionsversicherung für pflegende Angehörige
- Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung
- Angehörigenbonus
Steuerliche Begünstigungen
- Außergewöhnliche Belastungen
- Freibetrag für Inhaber:innen einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises
- Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer
- Befreiung von der Parkometerabgabe
- Befreiung von der Normverbrauchsabgabe

Weiterführende Informationen
Die Gefahr, zu erkranken oder zu verunfallen, stellte noch bis ins späte 19. Jahrhundert hinein ein existenzbedrohendes Risiko für Arbeiter:innen und deren Familien dar. Tatsächlich wurden diese beiden sozialen Risiken in Österreich als erste gesetzlich geregelt: 1887 wurde die Unfallversicherung der Arbeiter und 1888 die Krankenversicherung eingeführt.
Gesundheit wird zu Recht als hohes Gut gesehen. Wer gesund ist, bleibt in der Regel länger im Erwerbsleben, wodurch das Armutsrisiko reduziert wird. Unabhängig davon gilt: Wer gesund ist, genießt eine höhere Lebensqualität und hat weniger Sorgen. Gesundheit ist folglich nicht nur für den finanziellen Wohlstand von Bedeutung, sondern auch für individuelles Glück und Zufriedenheit (Layard (2005), Die glückliche Gesellschaft).
Dem 2022 erschienenen „Gesundheitsbericht Österreich“ zufolge ist ein Drittel der österreichischen Bevölkerung von gesundheitsbedingten Einschränkungen im Alltag betroffen. Darüber hinaus leiden demnach zwei von fünf Personen an körperlichen und/oder sensorischen Einschränkungen und jede:r Siebte hat Erinnerungs- und Konzentrationsschwierigkeiten. Zwei Drittel der Bevölkerung leiden an chronischen Erkrankungen und Gesundheitsproblemen. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf.
Der Gesundheitsstatus wird von verschiedenen Faktoren – biologischen Faktoren (Alter, Gene), individuellem Verhalten (Ernährung, Bewegung) sowie sozialen, ökonomischen, kulturellen und ökologischen Lebens- und Arbeitsbedingungen –, den sogenannten Gesundheitsdeterminanten, beeinflusst. Im Zusammenhang mit gesundheitlicher Chancengerechtigkeit spielen Faktoren wie Bildung, Beschäftigungsstatus und Einkommen eine besondere Rolle. Soziale Ungleichheiten haben von der Kindheit bis ins hohe Alter und oftmals über Generationen hinweg einen negativen Einfluss auf die Gesundheit.
Das österreichische Gesundheitssystem ist als Solidarsystem konzipiert, das darauf abzielt, Menschen – unabhängig von Einkommen, Alter oder individuellem Gesundheitsrisiko – einen gerechten Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung zu ermöglichen.
Das österreichische Gesundheitssystem steht durch eine alternde Bevölkerung und steigende Zahlen chronischer und psychischer Erkrankungen vor großen Herausforderungen. Im europäischen Vergleich liegt Österreich mit im Schnitt bei der Geburt zu erwartenden 60,4 gesunden Lebensjahren deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 63,1. Einer der Gründe hierfür ist wohl auch, dass das österreichische Gesundheitssystem einen deutlich größeren Schwerpunkt auf die Behandlung von Krankheiten als auf die Vermeidung von Erkrankungen und die Gesundheitsförderung legt. Die Stärkung von Präventionskonzepten und Gesundheitsförderung ist daher ein notwendiger Bestandteil der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens.
Bereits 2023 hat der Rechnungshof in einem Bericht kritisch auf den Umstand hingewiesen, dass die Präventionslandschaft in Österreich intransparent ist – obwohl es mittlerweile eine Strategie zur Gesundheitsförderung gibt, die von Bund, Ländern und Sozialversicherung gemeinsam erarbeitet wurde. Außerdem hat er festgestellt, dass bestehende Maßnahmen und Finanzierungsstrukturen in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlich sind. Daher ist die Entwicklung einer effektiven österreichweiten Gesamtstrategie mit wirkungsvollen gesundheitsfördernden Maßnahmen für die unterschiedlichen Lebensbereiche unumgänglich. Dies erfordert ein abgestimmtes Vorgehen über die Bundesländer hinweg.
Ein künftiges Präventionsgesetz könnte die Zuständigkeiten (Bund, Länder, Sozialversicherungsträger) für die unterschiedlichen Lebensphasen und -bereiche klar definieren und eine verbindliche Finanzierung der Maßnahmen – anhand der Zuständigkeiten – sicherstellen.
Die Leistungen der sozialen Krankenversicherung werden durch Beitragszahlungen der Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen finanziert (zusammen 7,65 % der Bruttomonatsbezüge). Die Höhe der Beiträge für Versicherte hängt von ihrem Einkommen ab. Verdient jemand mehr als 6.930 Euro brutto pro Monat (2026), sind für die darüber liegenden Einkommensbestandteile keine Beiträge zu zahlen.
Unter der Geringfügigkeitsgrenze (2026: 551,10 Euro monatlich) sind keine Beiträge zu leisten, da bei einer geringfügigen Beschäftigung kein Krankenversicherungsschutz besteht. Es gibt für geringfügig Beschäftigte jedoch die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung in der Krankenversicherung abzuschließen (2026: 83,49 Euro monatlich).
Arbeitsuchende Personen oder Bezieher:innen von Kinderbetreuungsgeld sind ebenfalls krankenversichert. Die Finanzierung erfolgt hier aus Bundesbeiträgen. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) versichert 7,6 Millionen Menschen, die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) 1,2 Millionen.
Die Krankenversorgung, insbesondere im niedergelassenen Bereich, steht vor großen Aufgaben. Neben dem Ausbau von Leistungen – beispielsweise von psychotherapeutischen Leistungen, Untersuchungen der Magnetresonanztomografie (MRT) und im Bereich der Frauenmedizin – gilt es, eine bundesweite Harmonisierung der Leistungen auf einem hohen medizinischen Niveau sicherzustellen. Leistungsharmonisierung bedeutet, dass sämtliche Leistungen der sozialen Krankenversicherung bundesweit einheitlich gewährt werden sollen. Dies ist in Österreich noch nicht erfolgt.
Wenn die Krankenversicherungsträger zusätzliche Aufgaben, z. B. auch im Präventionsbereich, übernehmen sollen, sind neben Beitragseinnahmen zusätzliche Finanzierungsmittel erforderlich.
Die Unfallversicherung ist für die Behandlung und Versorgung von Menschen zuständig, die einen Arbeitsunfall hatten oder an einer Berufskrankheit leiden. Sie bietet den Betroffenen Heilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Renten. Die Unfallversicherungsbeiträge für unselbstständig Erwerbstätige werden von den Arbeitgeber:innen getragen und betragen 1,1 % der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlage. Im Gegensatz zur Krankenversicherung besteht auch bei einer geringfügigen Beschäftigung ein Unfallversicherungsschutz.
Pflegebedürftige Personen haben bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Anspruch auf Pflegegeld. Die Ursache ihrer Pflegebedürftigkeit und die Höhe ihres Einkommens oder Vermögens haben keine Auswirkung auf diesen Anspruch. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vielmehr vom Pflegebedarf ab. Es stellt jedoch nur einen Beitrag zur Abgeltung der durch Pflege anfallenden Kosten dar und berücksichtigt die im Einzelfall tatsächlich anfallenden Kosten nicht. Das Pflegegeld wird über allgemeine Steuermittel finanziert.
Bei einer Arbeitsunfähigkeit können zudem Leistungen aus der Pensionsversicherung, wie zum Beispiel die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension oder das Rehabilitationsgeld, bezogen werden. Auch im Arbeitsrecht gibt es Regelungen zur Unterstützung bei Krankheit oder bei einer Behinderung. Dazu gehören unter anderem die Entgeltfortzahlung während eines Krankenstandes sowie der besondere Kündigungsschutz für Arbeitnehmer:innen mit Behinderung, die einen Begünstigtenstatus haben. Menschen mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderungen aufgrund spezieller Umstände (z. B. Kriegsopfer) erhalten die sogenannten Versorgungsleistungen des Bundes. Auch das Steuerrecht sieht spezielle Regelungen für kranke Personen und für Menschen mit besonderen Bedürfnissen vor.
Folgende Schritte sind notwendig, um die Gesundheits- bzw. Pflegeversorgung sowie die Prävention von Krankheiten und Gefährdungen zu verbessern:
- Stärkung der sozialen Krankenversicherung
Der Bund muss stärker zur Finanzierung der sozialen Krankenversicherung beitragen. Das ist notwendig, damit die Versicherungsträger ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen können. Sie müssen demnach die Leistungen ausbauen und in ganz Österreich vereinheitlichen, nachhaltige Präventionskonzepte umsetzen und die Leistungen von nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen stärker im niedergelassenen Bereich zugänglich machen. - Bessere Finanzierung der Pflege
Angesichts der demografischen Entwicklung braucht es weitaus höhere finanzielle Mittel. Wir fordern daher eine deutliche Mittelaufstockung für ein qualitativ hochwertiges Pflege- und Gesundheitssystem. Diese Gelder sollten durch eine Erbschafts- und Schenkungssteuer aufgebracht werden. - Umfassende Ressourcenplanung
Damit es zu keiner Knappheit von (über)lebensnotwendigen Ressourcen im Gesundheitssystem kommt, sollte die Bereitstellung von Mitteln und Ressourcen gesamthaft für ganz Österreich geplant werden. Eine umfassende regionale Versorgung muss sichergestellt werden. - Mehr Personal nach einheitlichen Kriterien
Die Aufstockung des Personals in den Spitälern und in der Langzeitpflege muss nach einem österreichweit verpflichtenden, einheitlichen, transparenten und evidenzbasierten Berechnungsmodell für den Personalbedarf erfolgen. Bis zur Umsetzung eines solchen Modells fordern wir sofortige Programme zur Umsetzung von österreichweit 20 % mehr Personal in Spitälern und in der Langzeitpflege. - Aus- und Weiterbildungsoffensive
Der im Regierungsprogramm vereinbarte Ausbildungsfonds muss rasch und wirkungsvoll umgesetzt werden. Es müssen attraktive Rahmenbedingungen für die Ausbildung in einem Pflegeberuf geschaffen werden. Dazu zählt u. a. eine rechtliche Klarstellung, dass Praktika der Auszubildenden verpflichtend entlohnt werden müssen. Dadurch soll auch die Durchlässigkeit von Pflegeassistenzberufen zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege gewährleistet werden. - Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Wir fordern die Schaffung von modernen Arbeitszeitmodellen, die sich an den unterschiedlichen Bedürfnissen der Beschäftigten orientieren. Zeitgemäße Arbeitszeitmodelle müssen etwa lebensphasengerechtes Arbeiten ermöglichen, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verbessern und einen einfacheren Zugang zur 6. Urlaubswoche schaffen. Darüber hinaus sind zahlreiche Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen nötig. Für die Beschäftigten in den Gesundheitsberufen gilt unter anderem: Es muss mehr Zeit pro Patient:in zur Verfügung stehen, es braucht mehr Dienstplansicherheit für planbare Arbeits- und Freizeit und finanzielle Anerkennung der Qualifikation und Verantwortung in der Praxis. - Erweiterung der Berufskrankheitenliste
2024 wurden lediglich vier neue Krankheiten in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Österreich hinkt Deutschland weiter hinterher, was auch darauf zurückzuführen ist, dass in Deutschland ein Expert:innengremium über die Aufnahme neuer Erkrankungen entscheidet. In der österreichischen Berufskrankheitenliste fehlen nach wie vor arbeitsbedingte Muskel- und Skeletterkrankungen, das Karpaltunnelsyndrom, Lungenkrebs für Nichtraucher:innen bei jahrelangem Passivrauchen und psychische Erkrankungen. - Ausbau der Prävention in der Unfallversicherung
Gemäß der WIFO-Studie „Die Kosten arbeitsbedingter Unfälle und Erkrankungen“verursachten Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen 2015 Gesamtkosten von 9,9 Milliarden Euro. Der Großteil dieser Kosten (82 % bzw. 8,1 Milliarden Euro) werden durch arbeitsbedingte Erkrankungen verursacht. Zur Vermeidung derartig hoher Kosten sollte die Aufgabe des Gesundheitssystems, zur Vermeidung von Erkrankungen beizutragen, auf alle arbeitsbezogenen Gesundheitsgefahren erweitert werden. Zudem sollten die Krankenversicherungsträger vorbeugende Maßnahmen gegen Berufskrankheiten verpflichtend umsetzen müssen.