Finanzierung des Sozialstaats
Die sozialstaatlichen Ausgaben spielen eine unverzichtbare Rolle: Sie finanzieren soziale Absicherung im Alter, bei Krankheit und Arbeitslosigkeit, für Familien und in zahlreichen anderen Bereichen. Und auch wenn das auf den ersten Blick überraschen mag: Die Höhe der Sozialausgaben im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung blieb über die letzten Jahrzehnte – abgesehen von Krisenphasen – weitgehend stabil. Finanziert wird der Sozialstaat vor allem durch Sozialversicherungsbeiträge und in geringerem Ausmaß durch allgemeine Steuern. Vermögensbezogene Steuern tragen kaum dazu bei und die Finanzierungsanteile der Arbeitgeber sind zurückgegangen.
Finanzierung des Sozialstaats gerechter verteilen
In diesen unsicheren Zeiten brauchen wir mehr denn je einen verlässlichen Sozialstaat und damit eine verlässliche Finanzierung! Den Sozialstaat auf einem hohen Niveau aufrechtzuerhalten und fortschrittlich weiterzuentwickeln, ist möglich – und notwendig. Ein Schlüssel dafür ist eine möglichst gute Entwicklung des Arbeitsmarkts, welche für die Finanzierung des Sozialstaats eine wichtige Rolle spielt. Ein weiterer Kernpunkt: Die Verantwortung für die sozialstaatliche Finanzierung muss gerechter verteilt werden. Arbeitgeber:innen, Reichere und Vermögende müssen einen gerechten Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwohls leisten.
Klar ist: Wir werden in einigen Bereichen – Stichworte: demografische Verschiebungen, Dekarbonisierung – deutlich mehr Mittel als heute brauchen. Daher sind populistische Rufe nach Steuersenkungen ohne Gegenfinanzierung nichts anderes als ein Angriff auf die sozialstaatliche Absicherung in Österreich und auf die Möglichkeit, wichtige Zukunftsinvestitionen zu tätigen.
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Mehr als drei Viertel aller öffentlichen Ausgaben für Sozialleistungen fließen in die Bereiche der Alterssicherung, Gesundheitsversorgung und Familienförderung.
Im Zuge der Corona-Krise stieg der Anteil der Ausgaben im Rahmen der Arbeitslosenversicherung stark an – von 5,2 % 2019 auf 10,9 % 2020 –, mittlerweile liegt dieser Anteil unter dem Niveau vor der Pandemie (2024: 4,7 %).

Die Sozialquote (die öffentlichen Brutto-Sozialausgaben im Verhältnis zum BIP) entwickelte sich in Österreich über ein Vierteljahrhundert lang weitgehend stabil.
Die Höhe der Brutto-Sozialausgaben im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung bewegt sich in Österreich in aller Regel zwischen 27 % und 30 %. Zieht man Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab, die auf bestimmte Sozialleistungen zu zahlen sind (z. B. Pensionen), liegt die Netto-Sozialquote traditionell sogar etwa 3 Prozentpunkte niedriger.
Für Österreich lässt sich im Zeitverlauf insgesamt feststellen: Die Sozialausgaben entwickeln sich stabiler, als man dies aus Debatten zum Sozialstaat vermuten würde.
Pandemiebedingt hat die Sozialquote im Jahr 2020 einen Höchststand erreicht. Dies ist darauf zurückzuführen, dass wegen gestiegener sozialer Problemlagen die Sozialausgaben (u. a. aufgrund von Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit) deutlich anstiegen, während zugleich die Staatseinnahmen durch den außergewöhnlich starken Wirtschaftseinbruch zurückgingen. 2021 setzte ein Rückgang der Sozialquote ein, ab 2023 stieg die Quote wieder an. Die Entwicklung der letzten Jahre ist vor dem Hintergrund des Rückgangs der Wirtschaftsleistung und der lange anhaltenden Teuerungskrise zu interpretieren.
Generell ist es besonders wichtig, die Sozialausgaben immer im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung (dem BIP) zu betrachten. Wer die Ausgabenentwicklung lediglich in absoluten Werten – d. h. in Eurobeträgen – darstellt, hat diesen Zusammenhang nicht verstanden oder versucht mit Absicht, die soziale Sicherheit schlechtzureden. Alarmismus im Sinne von „Sozialausgaben auf neuem Höchststand“ ist daher nicht angebracht.
Definition der Sozialquote
Die Sozialquote wird folgendermaßen berechnet: Höhe der öffentlichen Ausgaben für Sozialleistungen / Wirtschaftsleistung (BIP).
Veränderungen der Sozialquote werden entsprechend von Veränderungen im Zähler (Höhe der Ausgaben für Sozialleistungen) und im Nenner (BIP) verursacht. In der Hochkonjunktur sinkt die Sozialquote, in Krisenzeiten erhöht sich die Sozialquote „automatisch“.

Die Sozialausgaben werden zu mehr als der Hälfte aus Sozialversicherungsbeiträgen und zu rund 40 % aus allgemeinen Steuern (insbesondere Einkommensteuer sowie Umsatz- und weitere Verbrauchssteuern, wie z. B. Tabaksteuer) finanziert. Einnahmen aus Vermögen oder Vermögenserträgen, wie Kapitalerträge oder Grundbesitz, tragen hingegen kaum zur Finanzierung des österreichischen Sozialstaats bei.
Im Zeitverlauf lässt sich zudem erkennen, dass der Beitrag, den die Arbeitgeber:innen zur Finanzierung des Sozialstaats leisten (auch „Lohnnebenkosten“ genannt), kontinuierlich abgenommen hat. 1990 betrug er noch über 39 %. 2024 waren es rund 31 %.

Wer Steuersenkungen fordert, bekommt rasch Applaus. Doch Vorsicht! Gerade in der Politik ist die Frage immer: Wem nützt es und wem schadet es?
Österreich weist aktuell und mittelfristig (noch) eine Abgabenquote (Aufkommen an Steuern und Abgaben im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung) von rund 43 % auf. Damit gehört Österreich zu den europäischen Ländern mit den höchsten Abgabenquoten. Generell gilt: Hohe Abgabenquoten gehen häufig mit einem hohen Niveau an Wirtschaftsleistung und sozialstaatlichen Leistungen einher. Österreich befindet sich hier in guter Gesellschaft mit anderen wirtschaftlich erfolgreichen Ländern wie Dänemark, Schweden und den Niederlanden.
Ein Blick in die Geschichte zeigt den engen Zusammenhang zwischen der Abgabenquote und einer erfolgreichen wirtschaftlichen und sozialstaatlichen Entwicklung.

Zu berücksichtigen ist zudem, dass der Vergleich der Abgabenquoten unterschiedlicher Länder ein verzerrtes Bild ergibt. In mehreren europäischen Ländern müssen Sozialversicherungsbeiträge an private Organisationen geleistet werden, z. B. private Krankenversicherungsträger und Pensionskassen. Diese Abgaben werden jedoch bei der offiziellen Abgabenquote nicht berücksichtigt – weshalb es relevant ist, auch die „bereinigten“ Abgabenquoten zu beachten.
Die Vertreter:innen der Unternehmen fordern häufig, dass die sogenannten „Lohnnebenkosten“ deutlich gesenkt werden sollten. Doch „Lohnnebenkosten“ ist ein Kampfbegriff, der unterstellt, es handle sich um nebensächliche Ausgaben. Tatsächlich geht es um Sozialstaatsbeiträge, die Menschen bei Krankheit, Unfall und im Alter absichern und Familien unterstützen. Sie zu senken, kommt für Arbeitnehmer:innen mehrfach teuer.
Unter „Lohnnebenkosten“ werden oft unterschiedliche Dinge verstanden. Im engeren – hier verwendeten – Sinn sind es die Abgaben, die die Arbeitgeber:innen zusätzlich zum Bruttolohn zu zahlen haben. Die vom Bruttolohn abzuziehenden Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer:innen sind hier nicht gemeint. In politischen Diskussionen kommt es jedoch häufig zu einer beabsichtigten Vermischung der Begriffe.
Sozialstaatsbeiträge = Nutzen für die Beschäftigten
Die zentralen Sozialstaatsbeiträge der Arbeitgeber:innen – die wichtige Leistungen für Beschäftigte und die Allgemeinheit finanzieren – sind:
- Pensionsversicherung (12,55 %): Pension
- Krankenversicherung (3,78 %): Gesundheitsversorgung und Krankengeld
- Arbeitslosenversicherung (2,95 %): Arbeitslosengeld, Qualifizierung
- Unfallversicherung (1,10 %): Versorgung bei Unfällen
- Insolvenz-Entgelt-Fonds (0,10 %): Lohnzahlung bei Pleite des Arbeitgebers
- Abfertigung-Vorsorgekasse (1,53 %): Anspruch auf Abfertigung
- Wohnbauförderung (0,5 %): Leistbare Wohnungen
- Familienlastenausgleichsfonds (3,70 %): Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Freifahrt, Schulbücher usw.
- Kommunalsteuer (3 %): Schulen, Kindergärten, öffentlicher Verkehr, Abwasser und viele weitere Dienstleistungen auf Gemeindeebene
Es ist eine Irreführung, bei einer Kürzung der Sozialstaatsbeiträge von einer Entlastung der Beschäftigten zu sprechen. Diese wandert nämlich zuerst einmal in die Taschen der Arbeitgeber:innen. Viele neue Studienzeigen, dass geringere Arbeitgeber:innen-Beiträge in der Regel keineswegs den Beschäftigten zugutekommen, sondern nur die Gewinne der Unternehmen erhöhen.
Anstatt die Finanzierung des Sozialstaats zu schwächen, müssen wir sicherstellen, dass wir die vor uns liegenden sozialpolitischen Herausforderungen bewältigen können. Dazu zählen etwa der Ausbau der Langzeitpflege, die Bekämpfung der Kinderarmut oder die Bewältigung des notwendigen sozialen und ökologischen Umbaus der Wirtschaft in Richtung einer klimaneutralen und sozial gerechten Gesellschaft.