Ansprüche bei Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit ist für die weit überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung ein schwerwiegendes Risiko. Sie geht für die davon Betroffenen mit oft gravierenden sozialen, materiellen und auch gesundheitlichen Folgen einher. Die Arbeitslosenversicherung ist ein immens wichtiger Bestandteil der sozialen Sicherung in Österreich. Sie sichert ein Einkommen während der Arbeitslosigkeit für viele Menschen. Pro Jahr sind in Österreich mehr als 900.000 Personen zumindest einen Tag beim AMS arbeitslos gemeldet.

Coronapandemie, Ukrainekrieg, Teuerungskrise und eine lange andauernde verhaltene Wirtschaftsentwicklung – all diese Entwicklungen schlugen sich in den letzten Jahren auf dem Arbeitsmarkt, also auf die Entwicklung von Beschäftigung und Arbeitslosigkeit, nieder. Seit Mitte 2023 stieg die Arbeitslosigkeit in Österreich im Vorjahresvergleich an, das Beschäftigungswachstum der letzten Jahre war verhalten. Das führte dazu, dass die (nationale) ArbeitslosenquoteExternal Link Icon im Jahr 2025 weiter anstieg und bei 7,8 % lag.

Im Jahresdurchschnitt 2025 waren fast 400.000 Menschen in Österreich auf Arbeitsuche (317.540 vorgemerkte Arbeitslose und 76.496 Schulungsteilnehmer:innen). Im Jahr 2025 waren durchschnittlich 3,95 Millionen Menschen unselbstständig beschäftigt. Die Beschäftigungszahlen sind im Vergleich zum Vorjahr fast gleichgeblieben.

Grafik zur Arbeitslosigkeit in Österreich im Jahr 2025, die eine Österreichkarte und ein Tortendiagramm mit Geschlechter-Verteilung zeigt.

In einem Jahr sind mehr als 900.000 Personen zumindest einen Tag beim AMS arbeitslos gemeldet. Es gibt aber Gruppen, die besonders stark oder auch länger von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Vor allem arbeitslose Frauen, ältere Arbeitsuchende und gesundheitlich Beeinträchtigte haben es auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer. Hier steigt die Zahl der Arbeitslosen und die Dauer der Arbeitslosigkeit kontinuierlich an. Es braucht rasch ein politisches Gegensteuern: ein Recht auf Aus- und Weiterbildungen, eine bessere Existenzsicherung während der Arbeitslosigkeit, mehr Personal im AMS und eine Jobgarantie für Langzeitarbeitslose. Und: Aufgrund des demografischen Wandels und des notwendigen sozialen und ökologischen Umbaus der Wirtschaft brauchen wir mehr Mittel in der Arbeitsmarktpolitik für fachliche Qualifizierungen in Zukunftsberufen, damit man dem Ziel einer Vollbeschäftigung wieder näherkommen kann.

Balkendiagramm zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit in Österreich von Jänner 2022 bis Jänner 2026, inklusive prozentueller Veränderung gegenüber dem Vorjahr. Dargestellt sind Personen ohne Beschäftigung (hellblau) und Personen in Schulungsmaßnahmen (dunkelrot).

Die wirtschaftlichen Aussichten für 2026 sind vorsichtig positiv. Man geht davon aus, dass die Arbeitslosigkeit leicht sinkt. Die Konjunkturprognose des WIFOExternal Link Icon vom Dezember 2025 erwartet ein Beschäftigungswachstum von 0,7 %. Von Vollbeschäftigung sind wir in Österreich also noch weit entfernt!

Frauen sind am Arbeitsmarkt (mehrfach) von Diskriminierung betroffen. Neben ihrer zentralen Rolle in besonders systemrelevanten Branchen (u. a. Gesundheit, Pflege, Handel) stemmen sie noch immer die Hauptlast der Sorge- und Betreuungsarbeit in den Familien. Auch Jugendliche und junge Erwachsene, die am Übergang von der Ausbildung zur Arbeitswelt stehen, brauchen mehr arbeitsmarktpolitische Unterstützung. In diesem Zusammenhang muss auch sichergestellt werden, dass junge zugewanderte Menschen nachhaltig auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Und obwohl die Zahl der Langzeitbeschäftigungslosen nach der Coronakrise deutlich zurückging, steigt deren Zahl nun wieder und es sind nach wie vor fast ein Drittel der Arbeitsuchenden länger als ein Jahr arbeitslos. Viele davon haben gesundheitliche Beeinträchtigungen und brauchen spezifische Unterstützung.

Alle, die unselbstständig erwerbstätig sind (Arbeiter:innen, Angestellte, freie Dienstnehmer:innen) und ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze haben, sind in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Versicherungsbeiträge werden von Unternehmen und den Erwerbstätigen geleistet, jeweils in der Höhe von 2,95 % des Bruttoeinkommens, also insgesamt 5,9 %. Bei niedrigen Einkommen sind die Beiträge der Versicherten geringer („Staffelung“). Außerdem gibt es eine Höchstbeitragsgrundlage. Das heißt, dass für Einkommensbestandteile ab einer bestimmten Höhe keine Beiträge zu leisten sind. Selbstständig Erwerbstätige haben die Möglichkeit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Wenn man arbeitslos wird und die Voraussetzungen erfüllt, kann man Arbeitslosengeld beziehen, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft ist, gebührt die Notstandshilfe.

Zwei aktuelle Studien zur Existenzsicherung von arbeitslosen PersonenExternal Link Icon zeigen jedoch, dass ein großer Teil der Betroffenen mit ihrem Einkommen bei Arbeitslosigkeit nicht auskommt. 54 % der in einer Erhebung befragten arbeitslosen Mitglieder der AK Wien kommen mit ihrem Einkommen während der Arbeitslosigkeit nicht aus, für weitere 38 % reicht es gerade noch aus. Das betrifft auch Menschen, die vor der Arbeitslosigkeit sehr gut mit ihrem Arbeitseinkommen ausgekommen sind (das sind tendenziell Menschen mit einer guten Arbeitsmarktintegration). Der Vergleich mit den Ergebnissen einer Vorstudie aus 2014 zeigt: Die steigenden Kosten und die fehlende Berücksichtigung der Inflation bei den Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben dazu geführt, dass die Beitragszahler:innen in der Arbeitslosigkeit schlechter gestellt sind als noch vor zehn Jahren.

Erreichen die Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung eine bestimmte Höhe nicht oder sollte überhaupt kein Anspruch bestehen, stellt der Staat andere bedarfsgeprüfte Sozialleistungen zur Verfügung.

Die österreichische Arbeitsmarktpolitik besteht im Wesentlichen aus zwei Säulen. Bei der ersten Säule handelt es sich um die sogenannte passive Arbeitsmarktpolitik. Ihr Ziel ist es, den Einkommensverlust durch die Arbeitslosigkeit durch Geldleistungen abzumildern.

Die zweite Säule ist die aktive Arbeitsmarktpolitik. In diesem Zusammenhang sollen einerseits die Arbeitsmarktchancen der Arbeitsuchenden durch gute Beratung, Qualifizierung und Förderung ihrer Mobilität verbessert werden. Andererseits sollen Betriebe dabei unterstützt werden, Arbeitskräfte einzustellen. Eine wichtige Aufgabe der aktiven Arbeitsmarktpolitik ist es, Menschen zu unterstützen, deren Arbeitsmarktchancen gemindert sind (aufgrund von Alter, Gesundheit, fehlender Ausbildung etc.). Auf Leistungen aus der Arbeitsmarktförderung (Förderungen des AMS) besteht – im Gegensatz zu den Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung – kein Rechtsanspruch. Weitere Informationen dazu finden Sie beim zuständigen AMS.