Hilfe zur Bestreitung des Lebensunterhalts
Für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus dem Einkommen oder Vermögen des Haushalts oder Leistungen der Sozialversicherung sichern können, besteht ein drittes und letztes soziales Netz. Wer in finanzielle Not geraten ist und keine Möglichkeit hat, den Lebensunterhalt aus den genannten Mitteln zu bestreiten, kann eine entsprechende Leistung aus der Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung beantragen. Ihr Bezug ist an strikte Voraussetzungen – von der Arbeitswilligkeit über die Bedarfsprüfung bis zur Vermögensverwertung – gebunden.
Die wichtigsten Sozialleistungen in diesem Fall
- Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung
- Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten, Befreiung von der Rundfunkgebühr und Leistungen nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
- Gestützter Stromtarif
- Leistungen nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz (KOVG)
- Leistungen nach dem Opferfürsorgegesetz (OFG)
- Entschädigungsleistungen nach dem Impfschadengesetz
- Hilfeleistungen nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG)
- Heimopferrente nach dem Heimopferrentengesetz (HOG)
Weiterführende Informationen
Von 2010 bis 2016 gab es die Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Grundlage dafür war eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern auf der Basis von Art. 15a B-VG (Bundes-Verfassungsgesetz). Diese enthielt Mindeststandards, die die Bundesländer umsetzen mussten, jedoch auch überschreiten durften. Doch 2016 lief diese Vereinbarung zwischen Bund und Ländern aus.
2019 wurde die „Sozialhilfe neu“ beschlossen, die im Gegensatz zu den früheren Mindeststandards Höchststandards für die Leistungen enthielt. Wie stark sich dies auf die entsprechenden Leistungen auswirkte, unterscheidet sich zum Teil sehr zwischen den Bundesländern.
Für Fragen zur Wiener Mindestsicherung bietet die Sozialberatung Wien persönliche Beratung an.
Darunter fallen:
- unbürokratische, persönliche Beratung hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen
- Beratung zu Bescheiden
- Unterstützung in der Beschwerdeführung
- Vermittlung zu anderen Organisationen im Sozialbereich
Die Terminvereinbarung ist auf www.sozialberatungwien.at möglich.
Personen mit sehr geringem Einkommen werden mit Zuschussleistungen zu den Telefonkosten unterstützt, damit sie ein Mindestmaß an sozialen Kontakten aufrechterhalten können. Die Befreiung von der Rundfunkgebühr soll ihnen außerdem ein Mindestmaß an kultureller Teilhabe ermöglichen. Wer von der Rundfunkgebühr befreit ist, für den/die ist auch die Befreiung vom Grüngas-Förderbeitrag möglich.
Als ergänzende Sozialleistung stellt der Staat auch Leistungen zur Versorgung von Kriegsopfern zur Verfügung. Außerdem unterstützt der Sozialstaat auf der Basis des Opferfürsorgegesetzes (OFG) Personen, die im Zweiten Weltkrieg beim Kampf um ein freies und demokratisches Österreich Schaden genommen haben oder politisch verfolgt wurden. Darüber hinaus erhalten Menschen, die infolge einer früher angeordneten oder nunmehr empfohlenen Impfung eine dauernde Gesundheitsschädigung erlitten haben oder erleiden – bzw. deren Hinterbliebene – eine Entschädigung (Impfschadengesetz).
Wer Opfer einer strafbaren Handlung wurde, die zu medizinischen Kosten oder geringerer Erwerbsfähigkeit und dadurch einem niedrigeren Einkommen führte, den/die unterstützt der Sozialstaat unter bestimmten Voraussetzungen mit Hilfeleistungen nach dem Verbrechensopfergesetz.