1.9.6.2
Familienförderung bei Mehrlingsgeburten
1. Zweck der Leistung
Eltern haben bei der Geburt von Zwillingen die doppelten Kosten bzw bei Drillingen die dreifachen Kosten für die Anschaffung von Babyausstattung. Zweck der Beihilfe ist es, Familien mit Mehrlingen unabhängig vom Einkommen in der ersten Familienphase zu unterstützen.
Durch die Gewährung einer Förderung soll ein Unterstützungsbeitrag zu den außerordentlichen Ausgaben bei der Geburt von Mehrlingen geleistet werden.
2. Wesentliche Anspruchsvoraussetzungen
3. Höhe der Transferleistung
4. Antragstellung
Die Förderung wird nur auf Antrag gewährt. Die Antragstellung muss innerhalb des ersten Lebensjahres der Kinder erfolgen.
Adresse:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
A6
Förderungsmanagement
8010 Graz, Karmeliterplatz 2
Tel: 0316/877-4027
E-Mail: abt06gd-foem@stmk.gv.at
Internet: www.familien.steiermark.at